Überarbeitete Leitlinien zur TierSchHuV: VDH warnt vor rechtswidrigen und tierschutzwidrigen Vorgaben
Stellungnahme zu Leitlinien nach § 10 TierSchHuV
AGT-Entwurf · Bewertung durch den VDH
VDH bewertet AGT-Entwurf als veterinärmedizinisch und rechtlich mangelhaft
Die AGT-Projektgruppe überarbeitet die zurückgenommenen Leitlinien zur Umsetzung des § 10 TierSchHuV. Der vorliegende Entwurf soll als Vollzugsempfehlung für Veterinärämter dienen – in der aktuellen Form würde er jedoch faktisch zu Verboten zahlreicher Rassen führen und die kontrollierte Rassehundezucht in Deutschland gefährden.
Der VDH hat die Projektgruppe mit wissenschaftlichen Unterlagen und umfangreichen Zuchtdaten unterstützt. Der Entwurf enthält zwar einige positive Ansätze, verfehlt jedoch in entscheidenden Punkten die veterinärmedizinische und rechtliche Grundlage.
Hauptkritikpunkte des VDH
- Überdehnter Schadensbegriff: Bereits genetische oder morphologische Risikofaktoren ohne klinische Manifestation würden als „Schaden“ gelten – damit stünde nahezu jeder Hund unter Qualzucht-Verdacht.
- Unverhältnismäßige Untersuchungen: Für Ausstellungserlaubnisse sollen teils invasive Eingriffe (MRT, Biopsien, Liquor) bei gesunden Hunden gefordert werden – praxisfern und tierschutzwidrig.
- Fehlende Rechtsgrundlage: Umfangreiche Pflichtuntersuchungen vor Ausstellung/Zucht sind im Tierschutzgesetz nicht ermächtigt.
- Vorgaben „auf Verdacht“: Gefahrerforschung ohne gesetzliche Basis – Kosten und Belastungen würden vollständig Haltern auferlegt.
- Rechtswidrige Auslegung: Aus einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt wird faktisch ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – entgegen der Intention des Gesetzgebers.
- Mangelnde wissenschaftliche Basis: Relevante aktuelle Studien fehlen, veraltete Quellen werden überbetont.
Folgen für Zucht und Hundewesen
- Massive Einschränkungen für Ausstellungen, Prüfungen und Hundesport
- De-facto-Zuchtverbote für zahlreiche Rassen
- Begünstigung illegaler Importe und unkontrollierter Vermehrung
Wie geht es weiter?
Die Projektgruppe beabsichtigt, den Entwurf zeitnah der AGT zur Abstimmung vorzulegen. Über Landeserlasse könnten die Leitlinien für Veterinärbehörden verbindlich werden. Der VDH hat Länderregierungen und Ministerpräsidentinnen informiert und ist im Austausch mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Rechtliche Schritte und eine Informationskampagne werden geprüft.