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Überarbeitete Leitlinien zur TierSchHuV: VDH warnt vor rechtswidrigen und tierschutzwidrigen Vorgaben

VDH LANDESVERBAND THÜRINGEN Stand: Juli 2025

Stellungnahme zu Leitlinien nach § 10 TierSchHuV

AGT-Entwurf · Bewertung durch den VDH

VDH bewertet AGT-Entwurf als veterinärmedizinisch und rechtlich mangelhaft

Die AGT-Projektgruppe überarbeitet die zurückgenommenen Leitlinien zur Umsetzung des § 10 TierSchHuV. Der vorliegende Entwurf soll als Vollzugsempfehlung für Veterinärämter dienen – in der aktuellen Form würde er jedoch faktisch zu Verboten zahlreicher Rassen führen und die kontrollierte Rassehundezucht in Deutschland gefährden.

AGT-Projektgruppe VDH-Unterstützung mit Daten Stand: Juli 2025

Der VDH hat die Projektgruppe mit wissenschaftlichen Unterlagen und umfangreichen Zuchtdaten unterstützt. Der Entwurf enthält zwar einige positive Ansätze, verfehlt jedoch in entscheidenden Punkten die veterinärmedizinische und rechtliche Grundlage.

Hauptkritikpunkte des VDH

  • Überdehnter Schadensbegriff: Bereits genetische oder morphologische Risikofaktoren ohne klinische Manifestation würden als „Schaden“ gelten – damit stünde nahezu jeder Hund unter Qualzucht-Verdacht.
  • Unverhältnismäßige Untersuchungen: Für Ausstellungserlaubnisse sollen teils invasive Eingriffe (MRT, Biopsien, Liquor) bei gesunden Hunden gefordert werden – praxisfern und tierschutzwidrig.
  • Fehlende Rechtsgrundlage: Umfangreiche Pflichtuntersuchungen vor Ausstellung/Zucht sind im Tierschutzgesetz nicht ermächtigt.
  • Vorgaben „auf Verdacht“: Gefahrerforschung ohne gesetzliche Basis – Kosten und Belastungen würden vollständig Haltern auferlegt.
  • Rechtswidrige Auslegung: Aus einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt wird faktisch ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – entgegen der Intention des Gesetzgebers.
  • Mangelnde wissenschaftliche Basis: Relevante aktuelle Studien fehlen, veraltete Quellen werden überbetont.

Folgen für Zucht und Hundewesen

  • Massive Einschränkungen für Ausstellungen, Prüfungen und Hundesport
  • De-facto-Zuchtverbote für zahlreiche Rassen
  • Begünstigung illegaler Importe und unkontrollierter Vermehrung

Wie geht es weiter?

Die Projektgruppe beabsichtigt, den Entwurf zeitnah der AGT zur Abstimmung vorzulegen. Über Landeserlasse könnten die Leitlinien für Veterinärbehörden verbindlich werden. Der VDH hat Länderregierungen und Ministerpräsidentinnen informiert und ist im Austausch mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Rechtliche Schritte und eine Informationskampagne werden geprüft.

Fazit

Der VDH warnt: Der vorliegende Leitlinienentwurf gefährdet die kontrollierte Rassehundezucht sowie das Ausstellungswesen und öffnet illegalen Welpenimporten Tür und Tor. Erforderlich sind differenzierte, fachlich fundierte Regelungen im Sinne des § 10 TierSchHuV – zum Schutz vor echten, offensichtlichen Qualzuchtfällen.

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