Zwischen Wissenschaft und Deutungshoheit- Wenn Widerspruch zum Bias erklärt wird
Qualzucht muss bekämpft werden. Darüber besteht kein Streit. Aber wer entscheidet, wann wissenschaftliche Fragen beantwortet sind – und wann abweichende Bewertungen nicht mehr als fachlicher Widerspruch, sondern als „Bias“ gelten?
Die aktuelle Auseinandersetzung um die Leitlinien zur Tierschutz-Hundeverordnung wirft Fragen auf, die weit über einzelne Hunderassen hinausgehen: über Evidenz und Beweislast, über den Unterschied zwischen genetischem Risiko und Erkrankung, über Ausstellungs- und Zuchtrecht und über den Umgang mit wissenschaftlichem Dissens.
Mein offener Brief an den Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt).
